Beratungsschwerpunkte – Unternehmen

Unternehmen

Beratung bei

  • Investitionen und deren Finanzierung zum Beispiel bei Immobilieninvestments;
  • Betreuung von Umstrukturierungen wie die Ausplatzierung von Geschäftseinheiten, die Organisation von Betriebsübergängen und die Neuordnung von Bankdarlehen.
  • Neugründungen/Start-ups: Beratung von Zahlungs- und Finanzdienstleistern bei der Erfüllung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben und bei der Beantragung von PSD2-Lizenzen bei der BaFin;
  • Beratung von Organen und Organmitgliedern im Hinblick auf die Zulässigkeit gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, bei Streitigkeiten und der Abwehr oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Immobilien- und Mietrecht

Sie planen den Erwerb und die Finanzierung von gewerblichen Immobilien? Sie wollen eine gewerbliche Immobilie vermieten oder verpachten? Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung als Bankjurist bei Immobilienbanken und meinen Fokus auf großvolumige Immobilienfinanzierungen! Ich unterstütze Sie bei der Prüfung der Darlehensverträge, der Financial Covenants, der Prüfung der Kreditsicherheiten, welche die Bank verlangt. Ich berate Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der gewerblichen Mietverträge, damit sie dem Schriftformerfordernis und anderen Rechtsnormen entsprechen.

Bankrecht und Finanzierungen

Unternehmen/Darlehensnehmer: Sie fragen sich, ob Ihr Kreditinstitut gerade jetzt die Darlehenszinsen erhöhen, Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, von Ihnen weitere Kreditsicherheiten fordern oder gar Kredite kündigen darf? Ich unterstütze Sie bei der Analyse Ihrer Bankkredite, ihrer Besicherung und Umschuldung. Dabei stelle ich Ihnen meine langjährige Erfahrung als Bankjurist von Immobilienbanken zur Verfügung. Ich weiß, wie Banken „ticken“ und wie sie vorgehen!

Kreditinstitute: Sie befinden sich in der Umstrukturierung, wollen derzeit keine weiteren Mitarbeiter einstellen und benötigen Unterstützung für Ihre Rechtsabteilung? Ich stelle Ihnen als „externer Mitarbeiter“ meine über 20-jährige Erfahrung als Inhouse-Jurist von mehreren Kreditinstituten im In- und Ausland zur Verfügung: von der Kontoführung, über bankaufsichtsrechtliche Themen, Auslagerungen (Outsourcing), Zahlungsverkehrsrecht und PSD2 bis hin zu IT-Projekten, Ausgliederungen und großvolumig strukturierten Finanzierungen.

IT-Recht

Sie wollen Ihre IT (teilweise) auslagern oder auf „Software as a Service“ (SaaS) und Cloud-Computing umstellen? Sie planen, Ihre Buchhaltung oder Ihren Zahlungsverkehr zu digitalisieren oder Ihre Datenspeicherung auf Rechenzentren Dritter auszulagern? Oder Sie beabsichtigen, neue Hard- und Software anzuschaffen und ein IT-Projekt zur Implementierung aufzusetzen? Ich unterstütze Sie bei der Prüfung der Verträge, der Lizenzen, der Angemessenheit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stelle sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen an Datenspeicherung und Datensicherheit eingehalten werden.

Restrukturierung von Unternehmen

Sie wollen Ihr Unternehmen umstrukturieren, dabei Ihre Kosten senken und Bankverbindlichkeiten neu ordnen? Sie planen, Abteilungen und Geschäftseinheiten neu zu bündeln, auszulagern und Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern gesellschaftsübergreifend zu übertragen? Vielleicht sollen dabei Gesellschaften verschmolzen oder Geschäftseinheiten auf Dienstleister ausplatziert oder veräußert werden?

In meiner über 20-jährigen Tätigkeit als Jurist bei Kreditinstituten habe ich viele Restrukturierungen begleitet: die Organisation und Umsetzung von Betriebsübergängen; die Abspaltung und Ausplatzierung von Geschäftseinheiten (Outsourcing); die Umschuldung von Bankdarlehen und Neuordnung von Kreditsicherheiten; die Schließung von Niederlassungen im In- und Ausland.

Dabei unterstütze ich Sie bei der Analyse Ihrer Kredite und der Kreditsicherheiten. Und ich gebe Ihnen fachmännische Auskunft, ob bei einer Umschuldung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, ob die Bank zu einem bestimmten Zeitpunkt weitere Kreditsicherheiten, die teilweise Rückzahlung verlangen oder Darlehenszinsen erhöhen darf.

    Zahlungs- und Finanzdienstleister/PSD2-Lizenzen

    Sie haben bislang Zahlungsdienste wie Kontoinformationsdienste (KID), Zahlungsauslösedienste (ZAD) oder Finanztransfergeschäfte unter Einschaltung einer Bank oder eines lizensierten Zahlungsdienstleisters erbracht („White Label“, „RegShield“) und möchten nun selbst eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin beantragen? Ich unterstütze Sie bei Erlaubnisantragsverfahren und berate Sie auch bei der laufenden Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden (BaFin und Deutsche Bundesbank). Ich habe bereits mehrere solcher Erlaubnisantragsverfahren für Zahlungsdienstleister erfolgreich durchgeführt, den Erlaubnisantrag erstellt und den Antragstellern geholfen, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen möglichst schlank und zeitnah zu erfüllen: Implementieren  eines Internen Kontrollsystems, einer Internen Revision, die Definition der Eigenmittelanforderungen, das Aufsetzen der Berichtswesens an die Aufsichtsbehörden usw. Nutzen Sie meine guten Arbeitskontakte zu den zuständigen Abteilungen von BaFin und Bundesbank und das über Jahre erarbeitete Vertrauen.

    Beratung von Organen und Organmitgliedern

    Sie sind Mitglied eines Vorstands oder Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft und benötigen Unterstützung bei der Prüfung und genauen Bestimmung Ihrer gesellschaftsrechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Pflichten? Eine solche Notwendigkeit kann sich bei der Umstrukturierung des Unternehmens bzw. der Gruppe ergeben, aber auch bei dem Erwerb oder der Veräußerung eines Unternehmens oder in einer Krisensituation. Oder Ihr börsennotiertes oder ein durch die Finanzaufsicht beaufsichtigtes Unternehmen hat Nachfragen oder Auflagen durch die Börsen- und Finanzaufsicht erhalten und Sie fragen sich, wie Sie darauf reagieren sollen?

    Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung als Chefjurist, aber auch Vorstand und Aufsichtsrat von Kreditinstituten, bei der rechtlichen Beratung von Organen und Organmitgliedern. Ich analysiere zusammen mit Ihnen die Situation, erarbeite Gestaltungsvorschläge und erstelle Rechtsgutachten und Legal Opinions. Ich berate Sie auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen frühere Organmitglieder und bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche gegen Sie.